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Hundebetreuung:
Durch die jahrelange Betreuung von Gasthunden unter-schiedlichster Rassen und mein persönliches Interesse
an den Tieren habe ich mir sehr viel Erfahrung und Wissen über das Verhalten und den Umgang mit Hunden aneignen können. Sowie auch durch meinen eigenen Hund, der mir zwölf Jahre ein treuer Weggefährte war.
Ich bin im Besitz der Bescheinigung der Sachkunde für Hundehalter gemäß § 11 Abs. 3 Landeshundegesetz NRW. Meine Prüfung zum Sachkundenachweis nach dem Landeshundegesetz NRW für Halter von
a) gefährlichen Hunden gemäß § 3 Abs. 2 (4 Rassen) und
Abs. 3 (im Einzelfall gefährlichen Hunden)
und
b) Hunden bestimmter Rassen gemäß § 10 Abs. 1
habe ich ebenfalls erfolgreich absolviert.
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